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tel: 0 54 91 / 909 887 mobil: 0172 / 28 53 733

allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. VERTRAGSGEGENSTAND:

-          Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Gastspielvertrag mit dem sich der Auftragnehmer (AN) verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zum oben angegebenen Zeitpunkt für den oben vorgesehenen Zeitraum eine Beschallungsanlage mit Zubehör und Bedienungspersonal gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

-          Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber diese Leistung des Vermieter abzunehmen und diese, wie vereinbart zu vergüten

2. LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS (AN):

-          Der Auftragnehmer übernimmt den Transport der Beschallungsanlage und beginnt zu dem angegebenen Zeitpunkt mit dem Aufbau der Anlage

-          Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch den Auftragnehmer vorgenommen, der diese an der Raumgröße und dem Publikum ausrichtet.

-          Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und der Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind, allein dem Auftragnehmer.

-          Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung durch den Auftragnehmer.

-          Zusätzliche Leistungen, wie oben aufgeführt, werden vom Auftragnehmer gegen zusätzlichen Entgelt zur Verfügung gestellt.

3. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS (AG)

-          Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Veranstaltungsort zu dem oben angegebenen Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus zugänglich zu machen.

-          Für den Aufbau der Beschallungsanlage werden zwei von einander getrennte Stromkreise, mit einer mind. Absicherung von 16 A (Am besten Kraftstrom) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

-          Während der Veranstaltung übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die Bewirtung (Essen und Getränke für bis zu 2 Personen) des vom Auftragnehmers eingesetzten Personals.

-          Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuer, und / oder, GEMA – Gebühren (auch für die eingesetzten und überspielten oder digitalen Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen.

-          Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bei Überschreiten der o.a. Veranstaltungsdauer in beiderseitigem Einvernehmen das Ende der Veranstaltung mit.

-          Dieses muss jedoch spätestens 30 Minuten vor dem festgelegten Veranstaltungsende erfolgen.

4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:

-          Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei dem Publikum des Auftraggebers.

-          Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der  groben Fahrlässigkeit des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals.

-          Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.

-          Der Auftraggeber übernimmt währen der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. Des überschreitenden Zeitraums und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.

5. VERGÜTUNG

-          Hinsichtlich der Vergütung wird zwischen der Grundgage, für die vereinbarte Veranstaltungsdauer auf Seite 1, der Stundengage, für den die vereinbarte Veranstaltungsdauer überschreitenden Zeitraum, der Pauschale für die An- und Abfahrtszeit sowie der Bezahlung für die vom Auftraggeber zusätzlichen gemieteten Leistungen unterschieden. (Siehe Seite 1)

-          Ist eine Vorkasse vereinbart (in den meisten Fällen bis zu 50 %), wird diese - nach Erhalt des Vertrages – innerhalb der nächsten VIER Wochen, auf das Konto 4401035300 BLZ: 28022511 OLB HOLDORF – vom Auftragnehmer (Verwendungszweck: Die Gastspielvertrag Nummer) - überwiesen. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber bankübliche Zinsen über den Gesamtrechnungsbetrag in Rechnung gestellt. (Eine Buchung wird nur anerkannt, wenn die Vorkasse getilgt ist.)

-          Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg der Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers.

6. RÜCKTIRITT UND VERHINDERUNG:

-          Beiden Vertragspartner wird die Rücktrittsmöglichkeit bis zum «Rücktritts_bis» eingeräumt

-          Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Daum des Poststempels.

-          Bei einem Rücktritt durch den Auftragnehmer nach dem angegebenen Rücktrittsdatum, verpflichtet sich dieser für einen angemessen Eratz zu den gleiche Konditionen.

-          Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.

-          Im Falle des Rücktritts nach dem angegebenen Rücktrittsdatum durch die Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 150 € dem Auftragnehmer binnen 5 Werktage des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

7. SCHLUSSSTIMMUNGEN:

-          Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages zusätzlich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer de Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwendet.

-          Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig

-          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so wir die Rechtswirksam der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

-          Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Vechta. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer- und Leistungsbedingung des AN sind bindender Bestandteil dieses Vertrages

Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft (Bei einer Vorkasse erst bei der Tilgung !)